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Fragen, die Kartenlegerinnen ablehnen

Gestapeltes Kartendeck und zwei aufgedeckte Karten auf einem dunklen Tuch

Am Telefon steht die Frage, ob der Befund vom Donnerstag gutartig ist. Am Kurstisch die Frage, ob der Nachbar den Prozess gewinnt. In einer Runde unter Freunden die Frage, was die Kollegin wirklich denkt.

Alle drei Fragen haben gemeinsam, dass erfahrene Kartenlegerinnen sie nicht legen. Nicht weil die Karten dazu nichts zeigen würden, sondern weil eine Auskunft hier Schaden anrichtet und weil niemand sie verantworten kann.

Dieser Text nennt die vier Bereiche, in denen abgewunken wird, erklärt jeweils den Grund und liefert Ersatzfragen, die sich an derselben Stelle stattdessen legen lassen. Dazu fünf Sätze, mit denen sich eine Ablehnung freundlich formulieren lässt.

  • Erster Bereich: Gesundheit, Diagnose, Verlauf
  • Zweiter Bereich: Recht, Verfahren, Schuldfragen
  • Dritter Bereich: Geld, Anlagen, konkrete Beträge
  • Vierter Bereich: abwesende Dritte ohne deren Wissen
  • Dazu: Fragen über Kinder und Fragen nach dem Sterbedatum
  • Ersatz: dieselbe Lage, aber auf den eigenen Anteil bezogen
  • Vorbereitung: die eigene Grenze einmal aufschreiben

Der Anruf, bei dem die Antwort Nein lautet

Wer Karten legt, wird früher oder später mit Fragen konfrontiert, die über den Rahmen hinausgehen. Meist kommen sie nicht als Provokation, sondern aus einer echten Not, und genau das macht die Ablehnung schwierig.

Die Versuchung, doch etwas zu sagen, ist entsprechend groß. Ein vager Satz scheint niemandem zu schaden und wirkt hilfreicher als ein glattes Nein.

In der Praxis ist das Gegenteil der Fall. Ein vager Satz zu einer Gesundheitsfrage wird als Auskunft gehört, auch wenn er als Andeutung gemeint war, und er kann eine Entscheidung beeinflussen, die in andere Hände gehört.

Was Tarot Ethik in der Praxis heißt

Der Ausdruck klingt größer, als die Sache ist. Gemeint sind ein paar Regeln, auf die sich erfahrene Praktizierende weitgehend einigen, und die sich in zwei Sätzen zusammenfassen lassen.

Erstens: Es wird nichts gedeutet, wofür ein anderer Beruf zuständig ist. Zweitens: Es wird nichts über Menschen gedeutet, die nicht dabei sind und nicht gefragt wurden.

Alles Weitere sind Ableitungen aus diesen beiden Sätzen. Sie sind nirgends verbindlich festgeschrieben, weil es keine Zulassung und keine Kammer für diese Tätigkeit gibt, und deshalb muss jede Person die Linie selbst ziehen.

Historisch ist diese Zurückhaltung nicht neu. Schon in älteren Handbüchern zum Kartenlegen stehen Hinweise darauf, welche Fragen man besser nicht behandelt, und die genannten Bereiche sind über die Jahrzehnte bemerkenswert stabil geblieben, auch wenn die Begründungen wechseln.

Vier Bereiche, in denen abgewunken wird

Die vier Bereiche haben nichts miteinander zu tun und einen gemeinsamen Nenner: In allen vieren gibt es Fachleute mit geregelter Ausbildung, und in allen vieren hängt an einer Auskunft eine Entscheidung mit erheblichen Folgen.

Hinzu kommt ein zweiter Nenner. In allen vieren gibt es eine überprüfbare Wahrheit, die außerhalb der Legung liegt. Ein Befund ist so oder so, ein Verfahren endet so oder so, und eine Karte ändert daran nichts.

Deshalb betrifft die Ablehnung nicht die Frage, ob jemand an die Deutung glaubt. Sie betrifft die Zuständigkeit, und die ist unabhängig davon geregelt.

Das ist auch der Grund, warum sich die Linie leicht erklären lässt. Wer sagt, dafür sei ein anderer Beruf zuständig, muss nicht begründen, was Karten können und was nicht, und das nimmt aus dem Gespräch die Auseinandersetzung heraus, die an dieser Stelle niemandem hilft.

Gesundheit: warum hier nichts gedeutet wird

Fragen nach Befunden, Verläufen, Diagnosen und Behandlungen werden nicht gelegt. Auch nicht in abgeschwächter Form, auch nicht als Einschätzung, auch nicht mit dem Zusatz, es sei ja nur ein Eindruck.

Der Grund ist unmittelbar. Diagnose und Behandlung sind an Berufe mit geregelter Ausbildung gebunden, und eine Deutung, die in diesen Bereich hineinreicht, kann dazu führen, dass jemand einen Termin verschiebt oder eine Behandlung abbricht.

Erschwerend kommt die Bildsprache hinzu. Mehrere Karten tragen Stichworte, die sich mühelos als Aussage über Gesundheit lesen lassen, und ein Blatt mit solchen Bildern erzeugt bei einer besorgten Person eine Wirkung, die sich nicht mehr einfangen lässt.

Recht: Verfahren, Verträge, Schuldfragen

Fragen zu laufenden Verfahren, zu Verträgen und zur Frage, wer im Recht ist, gehören ebenfalls nicht auf den Tisch. Auch hier gibt es eine Auskunft, die außerhalb liegt, und einen Beruf, der sie erteilt.

Besonders heikel sind Fragen nach dem Ausgang. Eine Legung, die einen günstigen Ausgang nahelegt, kann jemanden dazu bringen, einen Vergleich abzulehnen, und das ist eine Folge, die niemand tragen möchte.

Bei Fragen zu Sorgerecht, Trennung und Erbschaft kommt hinzu, dass immer abwesende Dritte betroffen sind. Damit fallen sie gleich unter zwei der vier Punkte.

Zulässig bleibt auch hier die Frage nach dem eigenen Anteil. Was jemandem an einem Streit am meisten zusetzt, was er selbst zur Verhärtung beiträgt und was er zu sagen vermeidet, sind Fragen über die anwesende Person und lassen sich ohne Bedenken legen.

Geld: Anlagen, Beträge, Termine

Fragen nach Anlagen, nach Kursen, nach Zeitpunkten für Käufe und Verkäufe werden nicht gelegt. Der Grund ist derselbe wie bei den beiden vorangegangenen Bereichen und zusätzlich ein praktischer.

Jede Aussage dieser Art betrifft ein zukünftiges Ereignis mit einem messbaren Ergebnis. Sie lässt sich also unmittelbar überprüfen und wird bei genügend Wiederholungen falsch, was für alle Beteiligten die unangenehmste Form des Scheiterns ist.

Fragen nach der eigenen Haltung zu Geld sind davon nicht betroffen. Wer wissen möchte, warum ihn eine Entscheidung über eine größere Ausgabe seit Wochen beschäftigt, stellt eine andere Frage als die nach dem Kurs.

Die Grenze verläuft dabei an einem einzigen Merkmal. Sobald eine Zahl, ein Datum oder ein Betrag in der Antwort stehen müsste, gehört die Frage in den ausgeschlossenen Bereich; solange es um Beweggründe und Haltungen geht, bleibt sie zulässig.

Fragen über abwesende Dritte

Die häufigste Frage überhaupt lautet, was eine bestimmte Person denkt oder fühlt. Sie wird in aller Regel nicht gelegt, und der Grund hat nichts mit den Karten zu tun.

Er hat mit dem Einverständnis zu tun. Eine Person, die nicht anwesend ist und nicht gefragt wurde, wird zum Gegenstand einer Auskunft gemacht, die sie weder veranlasst hat noch kennt.

Dazu kommt die praktische Seite. Eine Auskunft über das Innenleben eines anderen lässt sich nicht überprüfen und wirkt trotzdem: Sie verändert, wie die fragende Person das nächste Gespräch führt. Wie eine Frage überhaupt gebaut sein muss, damit eine Antwort möglich ist, behandelt der Text über die Arbeit mit dem Tagestarot.

Fragen über Kinder und Jugendliche

Bei Fragen über Kinder gilt derselbe Punkt in verschärfter Form. Sie können nicht einwilligen, sie erfahren nichts davon, und die Auskunft wirkt sich auf die Erwachsenen aus, die täglich mit ihnen umgehen.

Besonders zurückhaltend wird bei Fragen nach Entwicklung, Begabung und Verhalten gearbeitet. Das sind Bereiche, in denen pädagogische und ärztliche Fachleute zuständig sind, und eine Deutung kann dort eine Erwartungshaltung erzeugen, die bleibt.

Zulässig ist die Frage nach dem eigenen Umgang. Was einer erwachsenen Person an einer Situation schwerfällt und woran sie das merkt, ist eine Frage über sie selbst und nicht über das Kind.

Die Frage nach dem Sterbedatum

Sie kommt selten und dann meist in einer Ausnahmesituation. Sie wird nicht gelegt, und das ist eine der wenigen Regeln, die in der Literatur seit langem und einhellig vertreten wird.

Der Grund liegt auf der Hand. Eine Angabe dieser Art ist nicht überprüfbar, sie ist nicht rückholbar, und sie kann die verbleibende Zeit einer Person auf eine Weise prägen, die niemand verantworten kann.

Was stattdessen möglich ist, liegt auf einer anderen Ebene: Fragen nach dem eigenen Umgang mit einem Abschied, nach dem, was noch gesagt werden soll, nach dem eigenen Anteil an einer letzten Zeit.

In solchen Situationen ist der Hinweis auf Beratungsstellen wichtiger als jede Legung. Hospizdienste und Trauerbegleitung sind dafür eingerichtet, und ein Verweis darauf gehört in dieselbe Antwort wie die Ablehnung.

Vier Bereiche und ihre Ersatzfragen

Zwei Personen sitzen einander an einem schlichten Tisch gegenüber im Gespräch
Bereich typische Frage Grund der Ablehnung Ersatzfrage zuständig ist
Gesundheit Ist der Befund harmlos? Diagnose ist an einen Beruf gebunden Was hilft mir bis zum Termin? Ärztin oder Arzt
Recht Gewinne ich das Verfahren? Auskunft liegt außerhalb der Legung Was ist mein Anteil an dem Streit? Rechtsberatung
Geld Soll ich jetzt kaufen? zukünftiges Ereignis mit Ergebnis Was treibt mich an dieser Ausgabe? Finanzberatung
Dritte Was denkt sie über mich? kein Einverständnis, nicht prüfbar Was halte ich zurück? ein Gespräch
Kinder Wird er später erfolgreich? keine Einwilligung möglich Was fällt mir im Umgang schwer? Pädagogik, Kinderarzt

Die vierte Spalte folgt in allen Zeilen demselben Muster. Die Frage wird von der abwesenden Sache oder Person auf die fragende Person zurückgeführt, und damit wird sie zulässig und zugleich beantwortbar.

Die fünfte Spalte gehört ausgesprochen und nicht nur gedacht. Eine Ablehnung, die einen Hinweis auf die zuständige Stelle enthält, ist eine Hilfe; eine ohne diesen Hinweis ist eine Abweisung.

Wie eine Ablehnung freundlich klingt

  1. Die Frage kurz wiederholen, damit die Person merkt, dass sie gehört wurde.
  2. Die Ablehnung in einem Satz aussprechen, ohne Einleitung und ohne Entschuldigung.
  3. Den Grund nennen, sachlich und in einem Satz: Dafür ist ein anderer Beruf zuständig.
  4. Die zuständige Stelle benennen, so konkret wie möglich.
  5. Eine Ersatzfrage anbieten, die zur selben Lage gehört und zulässig ist.

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer mit dem Grund beginnt, redet, bevor klar ist, worauf er sich bezieht, und wer mit der Ersatzfrage beginnt, wirkt ausweichend.

Der zweite Schritt ist der kürzeste und der schwierigste. Ein Nein mit drei Relativierungen wird als Verhandlungsangebot gehört, und danach steht dieselbe Frage in anderer Form wieder auf dem Tisch.

Was nicht in eine Ablehnung gehört

Kein Vorwurf. Die Frage ist verständlich, sie kommt aus einer Lage, und die Person, die sie stellt, hat sich nichts vorzuwerfen.

Keine Andeutung. Sätze wie ich darf dazu nichts sagen, aber schauen Sie mal, sind schlimmer als eine klare Auskunft, weil sie das Gegenüber mit einer Vermutung allein lassen.

Und kein Ausweichen ins Vage. Wer stattdessen etwas Unverbindliches legt, hat die Frage nicht abgelehnt, sondern beantwortet, nur schlechter. Was ein Kartensystem überhaupt hergibt, behandelt der Text über den Unterschied zwischen Orakelkarten und Tarot.

Wenn die Frage mitten in der Legung auftaucht

Häufiger als der Anruf vorab ist der Fall, dass eine zulässige Frage im Verlauf in einen der vier Bereiche kippt. Aus einer Frage nach dem eigenen Umgang wird eine nach der Prognose.

Der Umgang damit ist derselbe wie am Anfang, nur schneller. Die Legung wird an dieser Stelle unterbrochen, die Grenze benannt, und die ursprüngliche Frage wird wieder aufgenommen.

Wer das ein paarmal gemacht hat, merkt, dass es leichter wird. Der schwierige Teil ist nicht die Formulierung, sondern die Entscheidung, mitten in einem laufenden Gespräch abzubrechen.

Ein Handgriff erleichtert es zusätzlich. Die Karten bleiben liegen, und die Unterbrechung betrifft nur das Reden. Damit wirkt der Einschnitt kleiner, und die ursprüngliche Frage lässt sich anschließend an derselben Auslage weiterbearbeiten.

Die eigene Grenze vorher aufschreiben

Handgeschriebene kurze Liste auf einem einzelnen Blatt Papier neben einem Stift
Claireneon / BY-SA 4.0

Eine Linie, die erst im Gespräch gezogen wird, verschiebt sich. Deshalb steht sie besser vorher fest, auf einem Blatt, in eigenen Worten und mit den Bereichen, die man selbst ausschließt.

Das Blatt umfasst selten mehr als zehn Zeilen. Es enthält die ausgeschlossenen Bereiche, den Satz, mit dem abgelehnt wird, und die Stellen, auf die verwiesen werden kann.

Wer für andere legt, sollte das Blatt gelegentlich überarbeiten. Die Grenzen verschieben sich mit der Erfahrung, meist in Richtung Zurückhaltung, und eine schriftliche Fassung macht diese Bewegung sichtbar. Zur Schweigepflicht gibt es dabei keine Entsprechung, was die Vertraulichkeit umso mehr zur eigenen Entscheidung macht.

Was eine Legung überhaupt hergibt

Karten sind ein symbolisches Werkzeug und Material für Unterhaltung und persönliche Reflexion. Sie stellen nichts fest, sagen nichts voraus und wissen nichts über abwesende Personen.

Was sie leisten, liegt auf einer bescheideneren Ebene: Sie geben einer Frage eine Struktur, sie zwingen zu einer Formulierung, und sie bringen Gesichtspunkte ins Spiel, die im eigenen Nachdenken nicht vorkamen. Zur Frage, was eine belastbare Haltung ausmacht, gehört auch ein Blick auf die Ethik als eigenes Fach.

Genau darin liegt der Grund für die vier Ausschlüsse. Ein Werkzeug, das Gesichtspunkte liefert, ist kein Werkzeug, das Auskünfte gibt, und die Verwechslung der beiden richtet den Schaden an. Die Grundlagen zu den Karten stehen im Text über Tarot für Anfänger und im Überblick zur großen Arkana.

Häufige Fragen

Darf ich für mich selbst solche Fragen legen?

Die Bereiche bleiben dieselben, und die Gründe gelten auch für die eigene Person. Wer bei einem Befund unsicher ist, braucht einen Termin und keine Legung, und das gilt unabhängig davon, wer die Karten mischt.

Was mache ich, wenn jemand die Frage anders formuliert wiederholt?

Dieselbe Ablehnung, mit denselben Worten. Eine umformulierte Frage aus demselben Bereich fällt unter dieselbe Regel, und wer beim dritten Anlauf nachgibt, hat die Regel nicht.

Gibt es dafür verbindliche Vorgaben?

Für das Kartenlegen selbst nicht. Es gibt keine Zulassung und keine Kammer, weshalb die Grenze eine persönliche Entscheidung bleibt. Verbindlich geregelt ist dagegen, wer Diagnosen stellen und Rechtsberatung erteilen darf.

Ist eine Ablehnung nicht unhöflich?

Sie wird fast nie so aufgenommen, wenn sie einen Grund und einen Verweis enthält. Als unhöflich empfunden wird eher das Ausweichen, weil es die Person mit ihrer Sorge allein lässt.

Wie halte ich es mit Fragen über Verstorbene?

Hier gehen die Auffassungen auseinander. Ein verbreiteter Umgang besteht darin, die Frage auf die fragende Person zu beziehen: nicht was jemand dachte, sondern was von der Beziehung geblieben ist. Damit gilt für die Tarot Ethik derselbe Maßstab wie bei abwesenden Lebenden.

Vier Bereiche, ein Satz zur Ablehnung, ein Verweis und eine Ersatzfrage: Mehr braucht es nicht. Wer die Linie vorher aufschreibt, muss sie nicht mitten im Gespräch erfinden, und das ist der ganze Unterschied.

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